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Geistiges Eigentum

In unserem Kulturraum haben künstlerische Kreativität, berufliche und private künstlerische Betätigung sowie Unternehmen und Institutionen, die Kunstwerke aufführen oder Kunsterziehung und Ausbildung betreiben, einen hohen Stellenwert.

Ohne Kreative wäre eine Medien-, Informations- und Konsumgesellschaft nicht denkbar. Kreativität hat ihren Wert – das gilt nicht nur in wirtschaftlicher, sondern auch in ideeller Hinsicht. Das Geistige Eigentum schützt daher neben den vermögensrechtlichen auch die persönlichkeitsrechtlichen Interessen der Kreativen.

Gesetzliche Grundlage für den Schutz des Geistigen Eigentums ist das Urheberrechtsgesetz. Es regelt die Entstehung, den Schutz und die Verwertung geschützter Werke und Leistungen (Musik, Filme, Texte, Fotografien und andere künstlerische Werke) und gehört – ebenso wie das Sacheigentum – zum verfassungsrechtlich verankerten Grundrecht auf Eigentum.

„Die Kunst lebt nicht vom Brot allein“ ist ein alter Ausspruch, der bereits auf den direkten Zusammenhang zwischen Kunst und Wirtschaft hinweist: Die Ausübung der Kunst erfordert wirtschaftliche Grundlagen und entsprechende Rahmenbedingungen, ohne die kreative Leistungen bzw. die Verwertung dieser Leistungen nicht möglich sind. Durch Aktivitäten in der Kreation und der Verbreitung von Kunstwerken werden beträchtliche wirtschaftliche Effekte, wie z.B. Beschäftigung, Einkommen, Investitionen und Steueraufkommen, ausgelöst. Laut der Studie „Die Musikwirtschaft Österreichs - Strukturen, Chancen und wirtschaftliche Bedeutung“ aus dem Jahr 2000 von Univ. Prof. Dkfm. Dr. Fritz Scheuch erwirtschaftete die österreichische Musikwirtschaft insgesamt eine Wertschöpfung von 2,175 Milliarden Euro.

Im April 2009 gründete der Verband der Österreichischen Musikwirtschaft IFPI Austria gemeinsam mit dem Verband Österreichischer Zeitungen VÖZ die Plattform Geistiges Eigentum.
Alle Informationen dazu auf http://www.geistigeseigentum.com

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