EU Copyright-Richtlinie


5 Punkte, die Sie wissen sollten

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Europäische Künstler ersuchen die Mitglieder des EU-Parlaments zu verhindern, dass die europäische Kultur den Tech-Monopolen aus dem Silicon Valley zum Opfer fällt.

 

1. Die Copyright-Richtlinie ist ein Meilenstein zur fairen Entlohnung der Kreativen

Große Internet-Plattformen, wie Google, YouTube oder Facebook, veröffentlichen zig-Millionen urheberrechtlich geschützte Inhalte, wie Musik oder Filme, und verdienen damit Milliarden an Werbeerlösen. Diese „User Uploaded Content“ (UUC) – Plattformen sind heute die weltweit größten On-Demand-Musikdienste, doch sie weigern sich, die Musikschaffenden und Produzenten fair zu bezahlen. Sie berufen sich auf ein Haftungsprivileg und lehnen jede Verantwortung für die Inhalte auf ihren Plattformen ab. Das ist nicht nur gegenüber den Kreativbranchen unfair – es ist auch ein ungerechtfertigter Vorteil gegenüber anderen Streaming-Diensten, wie etwa Spotify oder Deezer, die Lizenzverträge mit den Rechteinhabern abgeschlossen haben.

YouTube zahlt beispielsweise weniger als 1 € pro Nutzer und Jahr für Musikinhalte, Spotify hingegen 18 €. Diese marktverzerrende Schieflage wird als „Value Gap“ bezeichnet. Die Copyright-Richtlinie hilft, den „Value Gap“ zu beseitigen und stärkt den Kreativen den Rücken gegenüber den Plattform-Konzernen aus dem Silicon Valley.

 

2. Die Copyright-Richtlinie fördert Investitionen in die Europäische Kreativwirtschaft

Musik ist ein wesentlicher Teil der Kunst und Kultur in Europa und leistet so auch einen wesentlichen Beitrag zur kulturellen Identität. Doch heute ist die Zukunft der Europäischen Kreativbranchen in Gefahr. Es braucht Investitionen, Talent, harte Arbeit und ein langfristiges Engagement, um urheberrechtlich geschützte Werke wie Musik, Filme oder Bücher zu schaffen und zu produzieren. Wenn sich die Plattform-Giganten Künstlerinhalte aneignen und diese vermarkten dürfen, ohne faire Lizenzen an die Kreativen zu bezahlen, riskieren wir, die nächste Generation von KünstlerInnen und MusikerInnen in Europa zu verlieren.

Europa repräsentiert ein Drittel des weltweiten Musikmarktes. Der „Value Gap“ gefährdet Arbeitsplätze, Wachstum und Innovation. Die Copyright-Richtlinie fördert Investitionen in die Europäische Kreativwirtschaft.

 

3. Die Copyright-Richtlinie schafft faire Spielregeln für die Lizenzierung von Musik

Die Richtlinie hat das Ziel, ein faires und gerechtes System für die Lizenzierung von Musik an die Internet-Plattformen zu schaffen. UUC-Plattformen, wie YouTube und Co, sollen keine Privilegien und keine unfairen Vorteile gegenüber anderen digitalen Content-Angeboten haben. Wird die Richtlinie beschlossen, können sich die Plattform-Konzerne nicht länger von ihrer Verantwortung drücken und müssen Lizenzen verhandeln – so wie es Spotify, Deezer und jedes andere Medienunternehmen auch tun. Durch die Schaffung von gleichen Spielregeln für alle werden digitale Innovationen und konkurrierende Angebote – ganz im Sinne der KonsumentInnen – gefördert. So kann die Zukunft der Musikbranche und des digitalen Unternehmertums in der EU nachhaltig gesichert werden.

Gegner der Richtlinie haben bewusst viele Fehlinformationen in Umlauf gebracht – hier ein Fakten-Check:

 

a) Die Copyright-Richtlinie wird nicht „das Internet zerstören“, nicht die „Meinungsfreiheit einschränken“, nicht das Internet mit „Upload-Filtern zensurieren“ und auch die Grundrechte nicht verletzen.

Tatsache ist, dass Internet-User ihr Nutzerverhalten in keiner Weise ändern müssen und es kann auch keine Rede davon sein, dass jeder im Internet hochgeladene Content gefiltert werden muss. Der Begriff „Upload-Filter“ kommt in der Richtlinie gar nicht vor. Die Richtlinie gilt für UUC-Plattformen – Wikipedia, Open Source Plattformen und der gesamte Bildungs- und Wissenschaftssektor sind ausdrücklich ausgenommen. Den UUC-Plattformen öffnet die Richtlinie viel Flexibilität, wie sie es verhindern können, dass nicht lizenzierte Inhalte auf ihre Plattformen kommen. Es geht um Technologien zur automatischen Inhaltserkennung, die schon heute von UUC-Services und Social Media-Plattformen eingesetzt werden, etwa die Content-ID von YouTube. Solche „Content Recognition Technologies“ sind für Services aller Größen längst erhältlich und kosten ab 1.000 US$ pro Monat. Das ist auch für Start-ups leistbar.

Die Richtlinie ändert nichts an der Meinungsfreiheit, schränkt auch keine originäre Äußerung von Gedanken, Kreativität, politischer Kommentierung, Satire oder andere Ausdrucksformen ein. Es gibt hier keine Änderung der heute geltenden Rechtslage. Weiters stellt die Richtline den Schutz der in der Charta der EU Grundrechte festgehaltenen Bürgerrechte ausdrücklich sicher.

Der unabhängige Europäische Datenschutzbeauftragte bestätigt das in einer schriftlichen Stellungnahme:

„Artikel 13 (1b) verpflichtet die Mitgliedstaaten ausdrücklich sicherzustellen, dass alle Maßnahmen verhältnismäßig sind, dass das Gleichgewicht zwischen den Grundrechten der Nutzer und der Rechteinhaber gewahrt bleibt und dass keine allgemeine Verpflichtung zur Überwachung der übermittelten oder gespeicherten Informationen besteht. Diese Garantien scheinen einen ausreichenden Schutz zu bieten, wie von der Charta gefordert.“- EDSB-Bericht, Juli 2018

 

b) Die Richtlinie wirkt sich nicht negativ auf Start-ups aus

Der Schutz des Urheberrechts fördert unternehmerische Innovation und erzeugt so positive Effekte für Jobs und Wachstum in der EU. Die Dominanz der Internet-Riesen aus dem Silicon Valley, die jede Geschäftsidee mit Potenzial an sich ziehen, setzt der Start-up Szene mittlerweile gefährlich zu. Die negativen Auswirkungen der Beinahe-Monopole kann man nicht dem Copyright in die Schuhe schieben.

 

c) Die Copyright-Richtlinie wird das Angebot an online verfügbaren Inhalten nicht reduzieren

Heute ist nahezu der gesamte weltweit verfügbare Musikkatalog per Knopfdruck online abrufbar. Dies wurde durch gezielte Investitionen in innovative Online-Musikdienste erreicht, und die Musikbranche erwirtschaftet heute mehr als die Hälfte ihrer Einnahmen über Online-Services. Musiker und Labels wollen, dass ihre Musik von möglichst vielen Menschen gehört wird. KünstlerInnen würden die Copyright-Richtlinie nie unterstützen, wenn damit die Verbreitung ihrer Musik eingeschränkt würde oder sie weniger Fans erreichen könnten.

 

4. Tech-Konzerne bekämpfen die Richtlinie, um ihre Geschäftsinteressen zu wahren

Die großen Technologie-Konzerne wollen weiterhin kreative Inhalte wirtschaftlich durch Werbung und die Generierung von Nutzerdaten über ihre Plattformen verwerten und für die Inhalte entweder gar nichts oder nur minimale Beträge bezahlen. Aber kein User geht auf YouTube wegen der Werbung, sondern weil er bestimmte Videos oder Künstler oder andere kreative Inhalte sucht und sehen will – ohne diese Inhalte keine User, und ohne User keine Werbung!

Um ihre Geschäftsinteressen durchzusetzen, haben die Tech-Konzerne großen Druck auf die Mitglieder des Europäischen Parlaments ausgeübt. Gesteuert über Kampagnen-Websites aus dem Google-Umfeld wurden die Abgeordneten an den Tagen vor der Abstimmung mit 1000-en E-Mails zugeschüttet und mit 100-en Anrufen bombardiert. Diese Kampagne hatte nichts mit der Freiheit des Internets oder der Verfügbarkeit von Inhalten im Netz zu tun, sondern verfolgte das Ziel, das heutige Geschäftsmodell der Plattform-Konzerne zu bewahren – nämlich von der Arbeit der Europäischen Kreativen weiterhin ohne faire Vergütung profitieren zu können.

 

5. Tausende Künstler ersuchen Sie um Ihre Unterstützung bei der Copyright-Richtlinie!

Europäischen Künstler ersuchen die Mitglieder des Europäischen Parlaments dringend, die Kunstschaffenden und die Kreativwirtschaft in Europa zu schützen und zu verhindern, dass die europäische Kultur den Tech-Monopolen aus dem Silicon Valley zum Opfer fällt. Künstler und Kreativwirtschaft fordern die EU-Abgeordneten auf, am 12. September für die Copyright-Richtlinie zu stimmen und damit für europäische Kreativität, Vielfalt und Innovation!

Hier gibt es Videobotschaften von österreichischen Künstlern und hier weitere Videos zahlreicher europäischer Künstler.

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