Urheberrechtsverstöße


EUGH: Filesharing Plattformen sind verantwortlich

Der Europäische Gerichtshof hat heute entschieden, dass  Filesharing-Plattformen wie „The Pirate Bay“ die rechtliche Verantwortung für Urheberrechtsverletzungen tragen.

Der EuGH hat heute sein mit Spannung erwartetes Urteil in der niederländischen Rechtssache C-610/15 Stichting Brein/Ziggo BV, XS4All Internet BV veröffentlich und entschieden, dass die Betreiber einer Plattform für das Online-Filesharing geschützter Werke wie „The Pirate Bay“ die rechtliche Verantwortung für Urheberrechtsverletzungen tragen.

Der Europäische Gerichtshof stellt auch unmissverständlich klar, dass „The Pirate Bay“ seinen Nutzern urheberrechtlich geschützte Werke ohne Zustimmung der Rechteinhaber anbietet. Auch wenn die betreffenden Werke von den Nutzern der Filesharing-Plattform online gestellt werden, spielen die Betreiber beim Zurverfügungstellen dieser Werke eine zentrale Rolle. Denn die Plattform indexiert, sortiert und empfiehlt geschützten Content, damit dieser von den Usern leicht gefunden und heruntergeladen werden kann. Darüber hinaus weist der Gerichtshof darauf hin, dass eine Plattform wie „The Pirate Bay“ mit dem Ziel betrieben wird, daraus einen Gewinn zu erzielen und tatsächlich beträchtliche Werbeeinnahmen generiert werden.

Das heutige Urteil des Europäischen Gerichtshofs ist auch für zwei vor österreichischen Gerichten anhängige Musterverfahren von Bedeutung. Auch in diesen Verfahren geht es um die Sperre des Zugangs zu „The Pirate Bay“ und drei weiteren so genannten Bittorrent Filesharing-Plattformen.

Bereits 2014 hat der EuGH im österreichischen „kino.to“-Musterverfahren das Sperren von Websites, die urheberrechtlich geschützte Inhalte ohne jede Genehmigung der Rechteinhaber online anbieten, als legitimes Mittel des Rechtsschutzes anerkannt.

Franz Medwenitsch, Geschäftsführer des Verbands der Österreichischen Musikwirtschaft: „Nach dem österreichischen Kino.to-Verfahren hat der Europäische Gerichtshof heute in einem holländischen Verfahren eine weitere wichtige Grundsatzentscheidung für den Schutz des Urheberrechts im Internet getroffen. Die Betreiber von Filesharing-Plattformen können sich nicht mehr auf ihre User ausreden und tragen selbst die Verantwortung für Eingriffe ins Urheberrecht. Eine wichtige Klarstellung, die es nun auch Internet-Providern leichter machen sollte, den Zugang zu illegalen Websites zu sperren.“

 

Hintergrund

Stichting Brein, eine niederländische Stiftung, die die Interessen der Inhaber von Urheberrechten wahrnimmt, klagte bei den niederländischen Gerichten und beantragte, den Providern Ziggo und XS4ALL aufzutragen, den Zugang zu „The Pirate Bay“ zu sperren. Der mit dem Rechtsstreit befasste Hoge Raad der Nederlanden (Oberster Gerichtshof der Niederlande) hat beschlossen, den Gerichtshof zur Auslegung der Urheberrechtsrichtlinie der Union zu befragen. Der Hoge Raad wollte wissen, ob eine Filesharing-Plattform wie „The Pirate Bay“ eine „öffentliche Wiedergabe“ im Sinne der EU Copyright-Richtlinie vornimmt und daher gegen das Urheberrecht verstoßen kann. In seinem heutigen Urteil entschied der Gerichtshof, dass die Bereitstellung und das Betreiben einer Online-Filesharing-Plattform tatsächlich als eine urheberrechtlich relevante Handlung der öffentlichen Wiedergabe im Sinne der Richtlinie anzusehen ist.

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