Urheberrechts-Reform


Musik ist keine Bagatelle!

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Urheberrechts-Reform: Nach den Plänen der Justizministerin sollen Künstler*innen und Labels ihre Rechte an Song-Ausschnitten bis zu 15 Sekunden Länge verlieren. Dagegen regt sich nun Widerstand! „Musik ist keine Bagatelle!“ ist eine Initiative der österreichischen Musikwirtschaft gemeinsam mit heimischen Musikschaffenden. Die Initiative fordert die ersatzlose Streichung der extrem schädlichen „15 Sekunden Bagatell-Regelung“. Spots mit Conchita, Josh. und Cesar Sampson sind bereits fertig produziert.

Für die Justizministerin sind 15 Sekunden Musik nur noch eine Bagatelle

Geht es nach der Justizministerin, sollen 15 Sekunden Musik nur mehr eine Bagatelle sein. Statt der angekündigten Verbesserung des Rechtsschutzes sollen Künstler*innen und Labels ihre Rechte an Song-Ausschnitten bis zu 15 Sekunden Länge verlieren. Dagegen regt sich nun Widerstand! „Musik ist keine Bagatelle!“ ist eine Initiative der österreichischen Musikwirtschaft und ein Hilferuf heimischer Musikschaffender, die von der Justizministerin einen wirksamen Schutz ihrer Songrechte im Internet einfordern. Auf www.musikistkeinebagatelle.at fragen Künstler in 15-sekündigen Spots die Justizministerin, warum 15 Sekunden ihrer Musik nicht mehr ihnen gehören sollen. Drei Spots mit Conchita, Josh. und Cesar Sampson sind bereits fertig produziert und werden über Social Media und im TV verbreitet.

„15 Sekunden Bagatellgrenze“ enteignet die Kreativen

Auf TikTok oder YouTube Shorts sind 15 Sekunden Musik oft bereits abgeschlossene Nutzungen und der aktuelle Trend am Online-Markt geht eindeutig in Richtung kurze und kürzeste Videos. Nach den Plänen der Justizministerin könnten die Sharing-Plattformen mit diesen Ausschnitten Umsätze und Gewinne in Milliardenhöhe erzielen, während die Kreativen durch die Finger schauen. Daher ist die „15 Sekunden Bagatellgrenze“ so gefährlich und würde den Künstler*innen, den Labels und der gesamten Musikbranche enorm schaden.

„Pre-Flagging“ sanktionsloser Freibrief für Rechtsmissbrauch

Beim „Pre-Flagging“ sagt der User lapidar, dass sein Upload unter eine urheberrechtliche Ausnahme fällt, also etwa eine Parodie, ein Zitat oder eine Karikatur ist. Das reicht schon, um den Schutz des Urheberechts auszuhebeln! Der Upload kommt dann automatisch auf die Sharing-Plattform, auch wenn diese dafür gar keine Lizenzen erworben hat. Wenn sich der User beim „Pre-Flagging“ irrt oder sogar bewusst falsch kennzeichnet, hat das keine Konsequenzen. Deshalb wirkt „Pre-Flagging“ wie ein sanktionsloser Freibrief für Rechtsmissbrauch. So wird die Plattform-Haftung zum wirkungslosen Papiertiger!

Die Forderungen der Musikwirtschaft

Es geht ohne Übertreibung um die Zukunft der Musikbranche, also von Künstler*innen und Kreativen ebenso wie von Musiklabels, Verlagen oder Tonstudios. Die EU-Richtlinie sagt, dass die Plattformen urheberrechtliche Verantwortung tragen und Lizenzen für geschützte Inhalte bezahlen sollen. Das muss ohne Wenn und Aber auch in Österreich so gelten! Die Musikwirtschaft fordert eine korrekte Umsetzung der EU Copyright-Richtlinie, die sich eng am Text der Richtlinie orientiert und nicht vom Geist und den Zielen der EU-Vorgabe abweicht – eine klar geregelte Haftung der Sharing-Plattformen, Lizenzerträge mit einer fairen Vergütung und keine Kollektivierung der Kulturproduktion.

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