OGH


Amazon muss Speichermedienvergütung bezahlen

Richtungweisendes OGH-Urteil im langjährigen Amazon-Verfahren.

Amazon wurde vor mittlerweile fast 10 Jahren von der Austro Mechana stellvertretend für alle österreichischen Verwertungsgesellschaften geklagt, weil sich der Internet-Gigant geweigert hat, die Vergütung für privates Kopieren in Österreich zu bezahlen. Nach zwei vollen Instanzenzügen und einer Vorabentscheidung des EuGH hat der OGH nun am 15. März 2017 endlich ein richtungweisendes Urteil gefällt. Darin wird Amazon zur Zahlung der Speichermedienvergütung verpflichtet. Das seit Jahrzehnten bewährte österreichische System der Rückvergütung kann somit beibehalten werden.

Darüber hinaus stand die Verteilung der Speichermedienvergütung über die Sozialen und Kulturellen Einrichtungen (SKE) auf dem Prüfstand. Auch hier bestätigt der OGH die Rechtmäßigkeit des Systems, da es für die von Amazon behauptete Diskriminierung keine Grundlage gibt. Die SKE-Förderungen (50% der Speichermedienvergütung sind für diese Zwecke per Gesetz zu verwenden) sind für die österreichische Kunst- und Kulturszene von großer Bedeutung. Sie ermöglichen die Unterstützung von Einrichtungen wie den österreichischen Musikfonds – der zwischenzeitlich aufgrund des Amazon-Verfahrens einen Fördercall absagen musste – ebenso wie viele kleinere Kulturprojekte, Festivals, Ausbildungen oder soziale Unterstützungen, die aus den SKE-Fonds finanziert werden. Nun herrscht endlich Rechtssicherheit und die Fördertätigkeit kann wieder aufgenommen werden.

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