Welttag des geistigen Eigentums


Künstliche Intelligenz – Musikwirtschaft startet „Human Artistry“ Kampagne

screenshot 2023 04 26 at 12 04 56 human artistry campaign.png2

Am 26. April findet der Welttag des geistigen Eigentums statt, an dem die zentrale Bedeutung des Urheberrechtsschutzes für das kulturelle Ökosystem verstärkt ins Bewusstsein gerückt werden soll. Aktuell vergeht kaum ein Tag, an dem nicht über neue Anwendungsformen generativer Künstlicher Intelligenz, über das enorme Potenzial oder über die ebenso enormen disruptiven Kräfte von KI berichtet wird. Text und Musik sind ebenso betroffen wie Foto und Film.

Mit der Human Artistry Kampagne startet die internationale Musikwirtschaft eine Initiative zur Unterstützung menschlicher Kreativität und der künstlerischen Arbeit von Menschen. Im Rahmen einer Petition werden sieben Grundprinzipien vorgestellt und damit erstmals Pflöcke für den Umgang mit Künstlicher Intelligenz eingeschlagen. Die Petition kann unter www.humanartistrycampaign.com weltweit unterstützt werden!

 

SIEBEN GRUNDPRINZIPIEN FÜR DEN UMGANG MIT KÜNSTLICHER INTELLIGENZ – INITIATIVE ZUR UNTERSTÜTZUNG MENSCHLICHER KREATIVITÄT & KÜNSTLERISCHER ARBEIT:

1. TECHNOLOGIEN HABEN MENSCHLICHE KREATIVITÄT UND KÜNSTLERISCHEN AUSDRUCK IMMER UNTERSTÜTZT – MIT KI WIRD ES NICHT ANDERS SEIN.

Generationen von Künstlerinnen und Künstlern haben die verschiedensten Technologien zur Unterstützung des künstlerischen Ausdrucks und der menschlichen Kreativität verwendet. Am Beispiel Musik: Von Synthesizern, Drum-Computern und Verstärkern bis hin zu Gitarrenpedalen, digitalen Audio-Workstations, Beat-Libraries usw. – Musikschaffende verwenden seit jeher alle möglichen Technologien, um ihre künstlerischen Visionen umzusetzen. Auch KI wird als Werkzeug zur Unterstützung menschlicher Kreativität eine wichtige Rolle spielen. Außerdem werden sich mehr und mehr Menschen mithilfe von KI kreativ ausdrücken können. KI leistet schon bisher und über die kreativen Prozesse hinaus wertvolle Dienste. Etwa bei der Vernetzung zwischen Künstlern und Fans, oder wenn es um treffsichere personalisierte Empfehlungen geht, oder um die präzise Erkennung von Inhalten, oder um automatisierte Zahlungssysteme usw. usw. Wir begrüßen technologische Innovationen!

2. VON MENSCHEN, MIT MENSCHEN UND FÜR MENSCHEN GESCHAFFENE WERKE WERDEN IMMER EINEN KULTURELLEN MEHRWERT HABEN.

Kreative Werke und künstlerischer Ausdruck prägen unsere Identität, unsere Wertvorstellungen und unser Weltbild. Kunstwerke spiegeln die persönliche Haltung, Wahrnehmung und Lebenserfahrung von Kunstschaffenden wider und ermöglichen es anderen Menschen, sich damit auseinanderzusetzen oder zu identifizieren. Das Schaffen solcher Werke ist dem Menschen vorbehalten und kann nicht durch Maschinen ersetzt werden. Kunst und Kultur sind ohne menschliche Kreativität nicht vorstellbar.

3. WER URHEBERRECHTLICH GESCHÜTZTE WERKE ODER DIE STIMMEN, BILDER UND EIGENSCHAFTEN VON KUNSTSCHAFFENDEN FÜR KI-PROZESSE VERWENDET, BRAUCHT DAFÜR EINE GENEHMIGUNG UND LIZENZIERUNG.

Wir sehen und anerkennen das enorme Potenzial, das KI für Wissenschaft und Forschung hat. Wie schon bei früheren technologischen Innovationen, bedarf die Verwendung urheberrechtlich geschützter Werke bei der Entwicklung und dem Anlernen von KI einer vorherigen Autorisierung und Lizenzierung durch die Rechteinhaber. KI kann nur so gut sein wie die unüberschaubare Vielzahl von Originalen, mit denen die Software gefüttert und trainiert wird. Copyright-Inhabern darf die Kontrolle über die Verwendung ihrer Inhalte nicht entzogen werden, und KI-Entwickler müssen sicherstellen, dass alle Inhalte, die für das Anlernen der Software genutzt werden, genehmigt und nach marktwirtschaftlichen Prinzipien lizenziert sind. Das betrifft auch Inhalte, die von vortrainierten KIs übernommen werden. Auch Stimmen, Bilder und Eigenschaften von Künstlerinnen und Künstlern dürfen nur mit deren Zustimmung verwendet und müssen fair vergütet werden.

4. KEINE GESETZLICHEN AUSNAHMEN VOM SCHUTZ DES GEISTIGEN EIGENTUMS FÜR KI-ENTWICKLUNGEN.

Gesetzliche Ausnahmen vom Urheberrecht oder anderen Gesetzen zum Schutz des geistigen Eigentums – so genannte Schrankenregelungen – zugunsten von KI-Entwicklungen sind strikt abzulehnen. Die Grundprinzipien des Eigentumsschutzes, der nutzungsbezogenen Vergütung und des fairen Wettbewerbs am Lizenzmarkt müssen gewahrt bleiben. Rechtliche Schlupflöcher für KI-Entwicklungen würden die Lebensgrundlage der Kreativen und die Existenz der Kreativwirtschaft gefährden und jeden Anreiz nehmen, neue Werke zu schaffen oder in diese zu investieren.

5. DAS URHEBERRECHT SOLLTE WIE BISHER NUR DIE MENSCHLICHER KREATIVITÄT SCHÜTZEN.

Der Schutz des Urheberrechts soll einen Anreiz für menschliche Kreativität schaffen und eine faire Entlohnung künstlerisch-kreativer Arbeit sicherstellen – das kann nicht gleichermaßen für maschinell erzeugte Ergebnisse gelten. Die menschliche Kreativität – egal ob mit traditionellen Mitteln oder mithilfe von IT ausgedrückt – ist die Grundlage der Kreativwirtschaft. Es gilt sicherzustellen, dass kreative Menschen für ihre Arbeit fair entlohnt werden.

6. KI-ANBIETER MÜSSEN HOHE STANDARDS AN VERTRAUENSWÜRDIGKEIT UND TRANSPARENZ ERFÜLLEN.

Eine ganz zentrale Forderung für den Umgang mit Künstlicher Intelligenz: Voraussetzung für die Vertrauenswürdigkeit von KI-Anbietern ist die vollständige Dokumentation verwendeter urheberrechtlich geschützter Werke, Darbietungen, Stimmen, Bilder usw., einschließlich der Art und Weise, wie sie im Rahmen eines KI-Prozesses genutzt wurden. Ebenso wichtig ist die Bereitschaft zur Offenlegung von Algorithmen und die eindeutige Angabe der Herkunft verwendeter Originale. KI-Entwickler und Kreativbranchen sollten die technologischen Standards sowohl für die Identifikation des Inputs als auch des KI-generierten Outputs gemeinsam entwickeln. KI-Entwickler müssen Lizenzen für die Verwendung geschützter Werke und Leistungen erwerben. Ausschließlich KI-generiert Inhalte sollten speziell gekennzeichnet werden samt Beschreibung der angewandten KI-Prozesse – dies zum Schutz der Konsumenten und der Rechteinhaber.

7. DIE INTERESSEN DER KREATIVEN UND KUNSTSCHAFFENDEN MÜSSEN BEI ALLEN POLITISCHEN ENTSCHEIDUNGEN ZU KI BERÜCKSICHTIGT WERDEN.

Politische Entscheidungsträger müssen die Interessenlage der Kreativen und Kunstschaffenden bei der Ausgestaltung des Rechtsrahmens für KI fair berücksichtigen. Künstlerinnen und Künstler sind oft als erste von neuen Technologien betroffen oder beeinflussen sogar deren Entwicklung durch ihren kreativen Input. Daher müssen sie auch an allen Gesprächen über Gesetze oder regulatorische Prioritäten betreffend KI teilnehmen können. Denn diese Entscheidungen haben einen unmittelbaren Einfluss auf ihre kreativ-künstlerische Arbeit und vor allem darauf, ob und wie sie auch künftig ihren Lebensunterhalt verdienen können.

  News