Musikwirtschaft


Zugangssperre bei vier Piraterie-Websites gefordert

Der Europäische Gerichtshof und der Oberste Gerichtshof in Österreich haben die Sperre des Zugriffs auf Websites mit rechtsverletzenden Inhalten als legitimes Mittel des Rechtsschutzes anerkannt. Die österreichische Musikwirtschaft fordert heute fünf große Internet-Provider auf, den Zugang zu vier international bekannten Piraterie-Portalen zu unterbinden.

 

Legitimes Mittel des Rechtsschutzes

Der Europäische Gerichtshof mit Urteil vom 27.3.2014 und der Oberste Gerichtshof in Österreich mit Beschluss vom 24.6.2014 haben die Sperre des Zugriffs auf Websites mit rechtsverletzenden Inhalten als legitimes Mittel des Rechtsschutzes anerkannt. Internet-Provider müssen demnach den Zugang zu Internet-Portalen blockieren, auf denen im großen Stil Urheberrechte verletzt werden. Das ist das rechtskräftige Ergebnis des über vier Jahre durch alle Instanzen geführten „kino.to“-Musterverfahrens der heimischen Filmwirtschaft gegen den Provider UPC.

Nach sorgfältiger Prüfung dieser Entscheidungen fordert die österreichische Musikwirtschaft heute fünf große Internet-Provider schriftlich auf, den Zugang zu folgenden vier Websites zu unterbinden: thepiratebay.se, isohunt.to, 1337x.to und h33t.to. Für die Umsetzung dieser Maßnahme wurde eine Frist bis zum 14.8.2014 gesetzt.

 

International bekannte Piraterie-Portale

Es handelt sich bei allen vier Websites um strukturell rechtsverletzende Bittorrent-Portale, deren Hauptfunktionalität darauf gerichtet ist, urheberrechtlich geschützte Inhalte ohne jede Genehmigung der Rechteinhaber anzubieten, um damit Userzahlen und Werbeeinnahmen zu generieren.

Die genannten Websites sind international bekannte Piraterie-Portale, für die es schon in mehreren europäischen Staaten Zugangssperren gibt. So wurde etwa der Zugang zu thepiratebay.se bereits in Großbritannien, Belgien, Irland, Finnland und Dänemark gesperrt. Die ursprünglichen Betreiber von thepiratebay.se wurden in Schweden wegen massiver Urheberechtsverletzungen rechtskräftig zu Haftstrafen verurteilt.

Franz Medwenitsch, Geschäftsführer des Verbands der österreichischen Musikwirtschaft: „Die Grundlagen für Website-Blocking in Österreich wurden in einem vierjährigen Musterverfahren unter Einbeziehung des Europäischen Gerichtshofs rechtskräftig geklärt. Davon machen wir nun mit Maß und Ziel Gebrauch. Die vier zur Sperrung beantragten Websites sind allesamt international bekannte, strukturell rechtsverletzende Bittorrent-Portale. Selbstverständlich soll nicht der Zugang zum Internet an sich, sondern nur der Zugriff auf diese vier Websites von den Providern gesperrt werden.“