Allianz Zukunft Kreativwirtschaft


Urheberrechtsgesetz-Novelle 2021

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„Allianz Zukunft Kreativwirtschaft“ fordert Balance und fairen Interessenausgleich zwischen Kreativen und Kreativwirtschaft.

Das rechtliche und wirtschaftliche Fundament der österreichischen Kreativwirtschaft ist das Urheberrecht. Mit der aktuell von Justizministerin Zadić vorbereiteten Novellierung des Urheberrechtsgesetzes werden die Weichen im Urheberrecht neu gestellt. Es gilt, die EU Copyright-Richtlinie, um die auf europäischer Ebene heftig gerungen wurde, nun in österreichisches Recht umzusetzen.

Positiv ist, dass die EU Copyright-Richtlinie der Kreativwirtschaft den Rücken gegenüber den großen Internet-Plattformen stärken soll. Aber beim Urhebervertragsrecht drohen auch Gefahren, wie das Ende der Vertragsfreiheit, nachträgliche Eingriffe in geschlossene Verträge und die weitgehende Kollektivierung der Kulturproduktion.

Allianz-Sprecher und IFPI-Geschäftsführer Franz Medwenitsch: „Wir fordern, dass die Copyright-Richtlinie genau und möglichst nahe am Richtlinientext umgesetzt wird – nicht mehr und auch nicht weniger! Beim Urhebervertragsrecht darf die im heutigen Gesetz verankerte Balance und der faire Interessenausgleich zwischen Kreativen und Kreativwirtschaft nicht verloren gehen. Wir sind ganz klar gegen eine radikale Neufassung des Urhebervertragsrechts, wie das von einigen gefordert wird.“

Für die heimischen Kreativbranchen steht viel auf dem Spiel. Deshalb haben sich alle wesentlichen Organisationen der österreichischen Kreativ- und Medienwirtschaft zur „Allianz Zukunft Kreativwirtschaft“ zusammengeschlossen. Die Film-, Musik-, Buch- Kino- und Werbewirtschaft sind ebenso dabei wie die Telekomunternehmen, der ORF und die Privatsender.

Vergütungen gegenüber den Online-Giganten durchsetzen

Klares Ziel der Reform des Urheberrechts ist die Anpassung an die neuen Herausforderungen des Digital- und Onlinemarktes. Dabei soll das kulturelle Ökosystem in Österreich gestärkt und die marktmächtigen Internet-Plattformen verpflichtet werden, die urheberrechtliche Verantwortung für den Content auf ihren Plattformen zu tragen. Noch nie wurden mehr Inhalte, wie Musik, Filme, Texte, Fotos u.v.m. im Internet angeboten als heute. Die Online-Plattformen – vor allem die Tech-Giganten aus dem Silicon Valley – erzielen Umsätze und Gewinne in Milliardenhöhe, aber bei den Kreativbranchen kommt – wenn überhaupt – nur sehr wenig davon an. Diese „Wertschöpfungslücke“ soll mit der Urheberrechtsgesetz-Novelle 2021 geschlossen werden. Auch für die Userinnen und User bringt die Novelle Vorteile. Sie können auf gesicherter Grundlage Inhalte auf die Plattformen hochladen und bekommen ein Beschwerderecht, wenn ihnen der Upload verwehrt wird.

Urhebervertragsrecht praxistauglich gestalten

Beim Urhebervertragsrecht steht das Prinzip einer fairen Vergütung für UrheberInnen und KünstlerInnen außer Zweifel. Aber auch das Gesamtsystem der Kreativwirtschaft muss ausgewogen sein und in Balance bleiben. Ein einseitiges oder überzogenes Urhebervertragsrecht ohne Rücksicht auf reale wirtschaftliche Gegebenheiten würde zu einer Schwächung des Kreativ- und Produktionsstandortes Österreich und zum Verlust von Beschäftigung und Arbeitsplätzen führen. Die Zukunft der österreichischen Kreativwirtschaft wäre gefährdet. Heute sichert die Kulturwirtschaft rund 300.000 Jobs und löst mittel- und unmittelbar einen jährlichen Produktionswert von 34,12 Milliarden Euro aus. Damit hat sie neben der kulturellen auch eine signifikante volkswirtschaftliche Bedeutung.

Weitere Informationen unter www.allianz-zukunft-kreativwirtschaft.at.

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